Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke (MSW) sind ein unverzichtbarer Bestandteil vieler Labore. Nach Jahren intensiver Nutzung kommt jedoch der Zeitpunkt, an dem eine MSW ausgemustert werden muss. Die Entsorgung einer solchen Werkbank ist komplex und unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln. Fehler in diesem Prozess können nicht nur die Sicherheit gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Entsorgung ist kein Standardprozess
Eine MSW darf niemals einfach „auf den Schrott“. Sie kann mit biologischen Arbeitsstoffen, Chemikalien oder sogar radioaktiven Substanzen kontaminiert sein. Das bedeutet: Vor der Außerbetriebnahme und Entsorgung ist eine strukturierte Risikobewertung erforderlich. Diese klärt, welche Gefahrstoffe im Gerät vorhanden sein könnten und welche Schritte notwendig sind, um sie sicher zu entfernen.
Insbesondere in Laboren der Sicherheitsstufe 2 gelten die Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 100). Sie schreiben vor, dass kontaminierte Arbeitsmittel vor ihrer Entsorgung fachgerecht dekontaminiert werden müssen. Auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) regeln, wie mit den anfallenden Abfällen umzugehen ist. Die HEPA-Filter einer MSW zählen häufig zu den besonders kritischen Komponenten und müssen unter bestimmten Umständen als infektiöser oder gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Wir nehmen Dir diese Aufgaben ab
Als ibs tecnomara GmbH sind wir darauf spezialisiert, Dich bei der sicheren und gesetzeskonformen Entsorgung Deiner MSW zu unterstützen. Unsere Leistungen umfassen:
- Professionelle Dekontamination mit Wasserstoffperoxid durch erfahrene Fachkräfte
- Fachgerechter Abbau unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards
- Transport und Entsorgung über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe
- Dokumentation und rechtssichere Nachweise für Deine internen und externen Anforderungen
Mehr Informationen zu unserem Service findest Du hier: Dekontamination von Sicherheitswerkbänken
Rechtssicherheit für Dein Labor
Mit uns an Deiner Seite kannst Du sicher sein, dass alle relevanten Vorgaben erfüllt werden: von der BioStoffV über die TRBA 100 bis hin zur sachgerechten Entsorgung. Besonders bei MSWs mit unbekannter Nutzungshistorie oder dem Verdacht auf kritische Kontamination (z. B. durch Prionen, Toxine oder Zytostatika) ist ein erfahrener Partner wie ibs tecnomara unverzichtbar.
Jetzt beraten lassen
Du planst die Außerbetriebnahme einer MSW? Dann sprich uns an. Wir begleiten Dich durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Deine Sicherheitswerkbank sicher, hygienisch und rechtskonform entsorgt wird.
ibs tecnomara GmbH – Dein Partner für Sicherheit im Labor.